Bielefeld | Fertigstellungsjahr 2003 | Pläne 1 Stk. | Grundfläche 200.000 m²

Stadtplanung Universitätsviertel Hof Hallau

Der zum Ausbau kommende Grünzug Hof Hallau wurde auf der Grundlage des in den Nutzungs- und Gestaltungsplan eingearbeiteten Grünordnungsplanes entwi-ckelt. Vorangegangen war ein städtebaulicher Ideenwettbewerb (1993, 1. Preis Bültmann, Riesenbeck, Ehrig), der die Grundlage für mehrere Bebauungsplanvarianten bildete, die anschließend von den Preisträgern für das Baugebiet erarbeitet wurden.

Hintergrund für den städtebaulichen Wettbewerb war der Wunsch nach Abrundung des Wohnquartiers Lohmannshof in Bielefeld-Dornberg. Etwa 250 Wohnungen sollten im geplanten Universitätsviertel Hof Hallau rund um die Endstation der Stadtbahnlinie 4 entstehen. Denn bereits damals gab es wie heute eine akute Wohnungsnot. Seinerzeit fehlten in Bielefeld 4600 Wohneinheiten. Dieser Bedarf an Wohnraum für unterschiedliche Nutzergruppen war auch zu dieser Zeit nicht allein durch Schließungen von Baulücken zu lösen, sondern bedurfte der Auffüllung von Siedlungslücken im Rahmen einer maßvollen Außenentwicklung.

Die Lösung von Ehrig, Bültmann und Riesenbeck fußt auf zwei getrennten und strukturell verschiedenen Besiedlungsflächen. Das, sich fingerartig zur Landschaft öffnende Wohnumfeld steht dem rational geschlossenen Raster der Universitätserweiterung gegenüber. Beide großen Baufelder verbindet und trennt ein freiraumplanerischer Grünkorridor, der zugleich eindeutig auf die große Baumasse der heutigen Universität zielt und diese der freien Landschaft gegenüberstellt. Das Baudezernat der Stadt Bielefeld sagt zu diesem städtebaulichen Entwurf: „Er zeigt verbindlich wie Bauen am Stadtrand und Bauen mit der Landschaft heute aussehen können.“

Die Gestaltung des öffentlichen Grünzuges im Universitätsviertel Hof Hallau be-rücksichtigt neben der Raumgliederung auch mehrere Sichtachsen mit Blick in die freie Landschaft. Die Bepflanzung an den Grenzen zu den Privatgrund-stücken ist so gewählt, dass mit Sträuchern und Bäumen 2. Ordnung eine ausreichende Belichtung der Gärten gewährleistet ist.

Nach der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sind mit dem Vorentwurf die Teilflächen für den Ausgleich nachgewiesen worden. Die Pflanzenlisten sind nach Vorgaben des Bebauungsplanes mit landschaftlichen Gehölzen zusammengestellt.