Pressespiegel
Stadtumbau West für Stadtplanungen der frühen Nachkriegszeit (Teil III)
Im Gegensatz zur Stadtplanung der Sennestadt wurde der mit 50 ha verhältnismäßig kleinen Siedlung Wenscht in Siegen-Geisweid der Status eines zusammenhängenden Baudenkmals gem. § 2 DSchG NRW zuerkannt. Mit diesem Schritt wurden sämtliche Bestandteile des Baudenkmals – also Grünflächen, Gebäude, Straßen, Kunstwerke im öffentlichen Freiraum und andere bauliche Artefakte und landschaftsarchitektonische Gestaltungselemente – unter Schutz gestellt und tragen in unterschiedlicher Gewichtung zum Denkmalwert der Siedlungsplanung bei. Sinn der Abgrenzung des Denkmalbereiches im Freiraumentwicklungswerk war die Erfassung des Bestandes wie er zwischen 1953 bis 1961 geplant und verwirklicht wurde, darzustellen und ihn mit den Vegetationsbestandteilen in sieben Bestandsplänen zu dokumentieren. Den Bestandsplänen sind ebenfalls sieben Maßnahmenpläne gegenübergestellt um darzulegen, in welchen Schritten der Zielplan zur Anwendung und Umsetzung gelangen kann.
Wichtig für den Projekterfolg ist hierbei eine gute Information der Anwohner, um Planungsängste in der Bevölkerung abzubauen. Der Landschaftsarchitekt als neutraler Ansprechpartner moderiert den Interessenausgleich zwischen privaten Eigentümern und der öffentlichen Verwaltung im Hinblick auf eine möglichst umfassende Realisierung des Zielplans. Als Eigentümer sind vor allem die ansässigen Wohnungsbaugesellschaften zu nennen, deren Mitwirkung oftmals eine Grundvoraussetzung für die Umsetzung der Zielplanung darstellt. Ein wichtiger Plan ist deshalb der Eigentümerplan mit den verzeichneten Optionen zu Grundstückstauschen und anderen Möglichkeiten der Flurstücksbereinigung.
Innerhalb der Zielplanung wurde der Raum des belebten und ruhenden Verkehrs neu geordnet, Wegeverbindungen innerhalb der Siedlung wurden herausgearbeitet und neu betont. Der im Zentrum liegende Dr.-Dudziak-Park wurde durch Sichtbeziehungen in die angrenzenden Reihenhaussiedlungen und Wohnblockbebauungen angebunden. Die Gehölzarten „springen“ der historischen Entwurfsidee gemäß im Maßnahmenplan vom Park über die Straßen hinüber in die angrenzenden Wohnquartiere. Der Denkmalbereich wurde durch die Bestandsanalyse des Freiraumentwicklungswerkes auf den Grünraum des angrenzenden großen Schwanenteiches und eines weiteren Punkthochhauses ausgedehnt.
Die Vegetationsentwicklung innerhalb des Dr.-Dudziak-Parks beschreibt ein Pflegplan, der eine kostenextensive Weiterentwicklung der Parkanlage sicherstellen soll. Ein erneuter Verfall der Siedlungsanlage wird durch die Anwendung der Maßnahmenpläne des Freiraumentwicklungswerks für die Zukunft vermieden.
Veröffentlicht am:
10.12.2012
Autor:
Ehm Eike Ehrig
Stichworte:
Denkmalwert, FEW, Freiraumentwicklungswerk, Gartenstadt, L-A-E, Landschaftsarchitekt, Landschaftsarchitektur, Parkanlage, Pflegeplan, Sennestadt, Siedlungsplanung, Siegen, Städteplanung, Nachkriegszeit, Wenscht, Zielplanung, DSchG