Pressespiegel

Stadtumbau West für Stadtplanungen der frühen Nachkriegszeit (Teil II)

Vorzüge des Planungsinstruments Freiraumentwicklungswerk (FEW)Ein wichtiger Schritt zur angemessenen Weiterentwicklung denkmalwürdiger Nachkriegsstadtplanung bildet das vom Autor entwickelte Freiraumentwicklungswerk (FEW). Es ist eine durch einen Landschaftsarchitekten bearbeitete, freiraumplanerische Konkretisierung des zuvor konzeptionell gehaltenen Stadtentwicklungskonzeptes. Ein Stadtentwicklungskonzept (SEK / INSEK), ob integriert oder nicht, kann ein Freiraumentwicklungswerk (FEW) durch seine allgemeine Betrachtung des Freiraumes nicht ersetzen, bietet aber eine gute Grundlage zu seiner Erarbeitung. Ein FEW baut sich ähnlich wie ein Parkpflegewerk (PPW) auf.

Eine differenzierte Bestandserfassung dient als Grundlage für die Zielplanung, die den Handlungsrahmen für die nächsten Jahrzehnte absteckt. Hierdurch wird gewährleistet, dass die weitere Entwicklung der Stadtlandschaft nicht dem Zufall überlassen bleibt, sondern im Rahmen eines fachlichen, denkmalpflegerischen Konzeptes stattfinden kann. Im FEW wird wie im PPW die historische Entwicklung beschrieben und mit dem gegenwärtigen Bestand der unbelebten Strukturen, vom Wegesystem bis zu Brücken, Wehren, anderen Kleinarchitekturen und Kunstwerken und den belebten Vegetationsstrukturen der Gehölze und des Unterwuchses verglichen. Die Bestandserfassung erfolgt beim FEW ähnlich wie beim PPW. Waldstücke und Wiesen können innerhalb eines Vegetationsraumkatasters in ihrem dominierenden Artenbestand erfasst und analysiert werden. Innerhalb der intensiver gestalteten Grünzüge werden auch Baumkataster unter Angabe von Art, Kronendurchmesser, Stammdurchmesser und Höhe in das Werk integriert und zusammen mit den aufgenommenen Vegetationsräumen einschließlich Unterwuchsstrukturen, Bodenbeschaffenheit, Relief, Gewässerzustand und gewandelten Nutzungsansprüchen in ihrer ökosystemaren Wertigkeit und Entwicklungsperpektive in der Analyse beschrieben.

Ergebnis dieser komplexen Zusammenschau aller Funktionskreisläufe sowie ästhetischen und pflegeökonomischen Anforderungen ist wie im Parkpflegewerk der Zielplan. In ihm werden die ökologische Zukunftsbeständigkeit der Stadtlandschaft, die denkmalgerechte Erhaltung, gegenwärtige und zukünftige Nutzungsanforderungen und pflegetechnische Belange zu einem Ausgleich geführt. Das Ziel, Denkmalanspruch, Ästhetik und Ökologie für die Lebensqualität des Stadtraums über die nächsten 10 bis 30 Jahre fortzuführen und zu sicheren, wird in einem Maßnahmenkatalog dargestellt, der konkrete Bauabschnitte aufzeigt und eine detaillierte Kostenschätzung enthält.

Durch den Zielplan des Freiraumentwicklungswerkes wird gewährleistet, dass die weitere Entwicklung der Stadtlandschaft über den Zeitraum der Investitionstätigkeit hinaus nicht dem Zufall überlassen bleibt, sondern entsprechend Artikel 1 der Charta von Florenz und der Charta von Aalborg zur Zukunftsbeständigkeit von Städten und Gemeinden von 1994 im Rahmen eines ökologischen wie auch denkmalpflegerischen Leitgedankens stattfinden kann. So wird in Abschnitt 1.14 der Charta von Aalborg dazu aufgefordert, das ganze „planerische Instrumentarium für einen ökosystembezogenen Ansatz kommunaler Verwaltung zu nutzen“. Das FEW kann hierzu, insbesondere über den Entwicklungs- und Pflegeplan innerhalb seines Plansatzes, einen wichtigen Beitrag leisten.

Veröffentlicht am:
07.12.2012

Autor:
Ehm Eike Ehrig

Stichworte:
Ästhetik, Charta, FEW, Freiraumentwicklungswerk, Baumkataster, LandschaftsArchitekten, Parkpflegewerk, Pflegeplan, PPW, Stadtentwicklungskonzept, Nachkriegszeit, Stadtlandschaft, Stadtumbau, Zielplanung