Pressespiegel

Das Parkpflegewerk als Vorbedingung und Grundlage einer jeden Zielplanung

Der Begriff Parkpflegewerk (PPW) zur Erforschung und Erhaltung historischer Parkanlagen hat sich in der Denkmalpflege durchgesetzt. Ein treffenderer Begriff wäre Parkerhaltungs- und Entwicklungswerk.

Der Begriff Parkpflegewerk (PPW) zur Erforschung und Erhaltung historischer Parkanlagen hat sich in der Denkmalpflege durchgesetzt. Ein treffenderer Begriff wäre Parkerhaltungs- und Entwicklungswerk.

Gemäß Artikel 1 der Charta von Florenz vom 21. Mai 1981 ist ein historischer Garten „ein mit baulichen und pflanzlichen Mitteln geschaffenes Werk, an dem aus historischen oder künstlerischen Gründen öffentliches Interesse besteht.“ In Artikel 11 heißt es: „Die Instandhaltung historischer Gärten ist eine vorrangige und notwendigerweise fortwährende Maßnahme. Weil pflanzliches Material überwiegt, ist eine Gartenschöpfung durch rechtzeitige Ersatzpflanzungen und auf lange Sicht durch zyklische Erneuerung instandzuhalten.“ Viele Parkanlagen sind durch die Dynamik der Vegetationsentwicklung, Überformung infolge von Nutzungsänderungen und jährlicher Frost- und Regeneinwirkung so stark verwachsen und verwittert, dass sie zum Teil restauriert werden müssen. Nach Artikel 15 darf „jede Restaurierung und mehr noch jede Rekonstruktion eines historischen Gartens erst nach Abschluss einer gründlichen Untersuchung, die von Durchsicht und Sammlung aller diesen Garten und vergleichbare Anlagen betreffenden Dokumentation ausgeht, in Angriff genommen werden (…). Ehe mit irgendwelchen Ausführungsarbeiten begonnen wird, muss diese Untersuchung in ein Planwerk münden.“ Das denkmalpflegerische Instrument für Garten- und Parkanlagen, in dem dieses Planwerk festgehalten wird, nennt sich Parkpflegewerk. Doch diese Bezeichnung des Parkpflegewerks (PPW) ist irreführend, denn seine Bestimmung liegt nicht allein in der üblichen jahreszeitlich durchzuführenden Pflege, sondern in einem viel umfänglicheren Auftrag. Der Sinn eines solchen Werkes liegt in seiner Entwicklungskonzeption zur Parkerhaltung und steten Verbesserung der ästhetischen und ökologischen Funktionen über einen Zeitraum von 10 bis 30 Jahre hinweg. Ein Parkpflegewerk gibt somit die Richtschnur für die Zukunft vor und entfaltet seine Ziele beharrlich und in Geduld mit der Zeit.

Konstituierend für ein Parkpflegewerk ist die chronologische Aufarbeitung der Historie anhand von Archivunterlagen. Die geschichtliche Entwicklung wird dargestellt und bewertet. Darüber hinaus wird in einem Parkpflegewerk eine differenzierte Bestandserfassung, die als Grundlage für die Zielplanung dient, erbracht. Diese Zielplanung steckt den Handlungsrahmen für die nächsten Jahrzehnte ab. Hierdurch wird gewährleistet, dass die weitere Parkentwicklung nicht dem Zufall überlassen bleibt, sondern im Rahmen eines fachlichen, denkmalpflegerischen Konzeptes stattfinden kann. Das Parkpflegewerk als planerisches Instrument der Gartendenkmalpflege hat sich über die Jahre bewährt und ist heute aus der planerischen Praxis nicht mehr wegzudenken.

Veröffentlicht am:
20.09.2011

Autor:
Ehm Eike Ehrig

Stichworte:
Denkmalpflege, historisch, Garten, Parkanlagen, Parkpflege, Parkpflegewerk, PPW